Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der UniDocs Solutions, Inhaber Joerg Hochwald (in Folge kurz „UniDocs“ genannt)
§ 1 Allgemeines
1. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle von UniDocs abgegebenen Angebote und mit UniDocs abgeschlossenen Verträgen; sie schließen entgegenstehende Bedingungen des Käufers aus, es sei denn, dass UniDocs diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Exportgeschäfte im Geltungsbereich des UN-Kaufrechts gelten dessen Regelungen vorrangig.
3. Erfüllungsort für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Frankfurt am Main.
4. Gerichtsstand auch für Urkunden-, Scheck- und Wechselprozesse ist Frankfurt am Main.
5. Aufrechnung und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind gegenüber Ansprüchen von UniDocs ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder von UniDocs anerkannt wird.
6. Die Abtretung von Ansprüchen gegen UniDocs ist nur mit einer schriftlichen Zustimmung durch UniDocs zulässig.
7. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von UniDocs schriftlich bestätigt sind.
8. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen oder eines mit UniDocs abgeschlossenen Vertrages unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 2 Lieferung
1. Von UniDocs eingegangene Lieferfristen sind unverbindlich. Ist für die Lieferung eine bestimmte Zeit oder eine bestimmte Frist vereinbart, beginnt diese mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie nicht vor Eingang einer evtl. vereinbarten Zahlung.
2. Liefertermine gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Käufer übergegangen ist.
3. Die Lieferung erfolgt nach Wahl von UniDocs ab einer Betriebsstätte der UniDocs Solutions, Herstellerwerk oder Sitz des Distributors (Großhändler). Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Ware an die den Transport durchführende Person oder Einrichtung auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Verwendung von UniDocs Transportmittel. Verzögern sich Übergabe oder Versendung aus von UniDocs nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft der Ware an den Käufer über. Sofern nicht anders vereinbart, ist UniDocs berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Käufers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten, haben keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
4. In Lieferverzug kommt UniDocs nur dann, wenn die Verzögerung von UniDocs zu vertreten und die geschuldete Leistung fällig ist und der Käufer erfolglos eine angemessene schriftliche Nachfrist, im Regelfall bei Hardware und Standardsoftware mindestens 3 Wochen – bei Dienstleistung und Individualsoftware angemessen länger - gesetzt hat.
5. Unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen sowie sonstige störende Ereignisse, entbinden UniDocs für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung, und zwar auch, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen.
6. Teillieferungen sind, soweit zumutbar, zulässig und berechtigen UniDocs zur Berechnung dieser Teillieferung.
§ 3 Gewährleistung
1. UniDocs übernimmt die Gewährleistung auf die Dauer von 12 Monaten nach Leistungserbringung. Der Käufer ist zur unverzüglichen Prüfung der Leistung verpflichtet. Soweit fabrikneue Maschinen – oder Hardwarekomponenten Liefergegenstand sind, wird keine Gewähr dafür geleistet, dass der Hersteller nicht recycelte Teile verwendet. Auch für solchermaßen recycelte Teile wird Gewährleistung nach vorstehender Maßgabe übernommen. Der Betrieb von Computern setzt vertretbare Aufstellbedingungen voraus. Für Systemstörungen, die durch Umweltbedingungen hervorgerufen werden, übernimmt UniDocs keine Gewähr. Die von UniDocs vorgeschriebenen elektrischen Anschlusswerte, zulässige Umgebungstemperatur und relative Luftfeuchtigkeit müssen vom Käufer gewährleistet sein.
2. Im Rahmen ihrer Gewährleistung bietet UniDocs bei berechtigten Mängelrügen nach Wahl von UniDocs Nacherfüllung oder Ersatzlieferung an. Wählt UniDocs Nacherfüllung, ist ihr eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Käufer kann nach endgültigem Fehlschlagen einer Mängelbeseitigung nach den gesetzlichen Bestimmungen Herabsetzung der Vergütung verlangen oder von der betroffenen Bestellung zurücktreten, muss im letzteren Fall aber die Software an UniDocs zurückgeben. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von UniDocs über. Bei nur unerheblicher Minderung des Werts oder der Tauglichkeit des Liefergegenstandes ist der Rücktritt ausgeschlossen, ebenso wenn der Käufer sich im Annahmeverzug befindet oder für den Mangel überwiegend verantwortlich ist. Die Parteien sind sich darüber einig, dass bei Lieferung von Softwareprodukten aufgrund der Komplexität solcher Produkte in der Regel mehr als zwei Nachbesserungsversuche zur Mangelbeseitigung erforderlich sind.
3. Eine berechtigte Mängelrüge setzt im Weiteren voraus, dass der Mangel unverzüglich schriftlich, in nachvollziehbarer Form, unter Angabe der für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen gemeldet wird. Nehmen der Käufer oder sonstige Dritte Änderungen am Produkt vor, insbesondere während der Gewährleistungsfrist, erlischt für UniDocs jegliche Gewährleistung, es sei denn, der Käufer führt den Nachweis, dass die in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht wurden, und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
4. Angaben im Dokumentationsmaterial gelten nicht als zugesicherte oder garantierte Eigenschaften. Angaben in Leistungsscheinen oder Aufträgen gelten nur dann als zugesicherte oder garantierte Eigenschaft, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche benannt sind.
5. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn ohne Genehmigung von UniDocs an den mangelhaften Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten ausgeführt wurden.
6. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung, und zwar nur bis zum Ablauf der für diese geltende Gewährleistungsfrist.
7. Im Übrigen gilt Paragraf 6 (Haftung).
8. Soweit einzelvertraglich UniDocs verpflichtet ist, die Geräte und ggf. die Software zu installieren, ist der Käufer verpflichtet, die Leistung bei technischer Betriebsbereitschaft, die nach Durchführung eines Probelaufs gegeben ist, abzunehmen. Nutzt der Käufer den Liefergegenstand, gilt dieser ohne weiteres als abgenommen.
§ 4 Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
1. Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer und ist fällig und zahlbar ohne Abzug bei Lieferung.
2. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, ist UniDocs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über Basiszinssatz zu verlangen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. UniDocs behält sich das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen, einschließlich ersetzter Teile, bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises und aller sonstiger Forderungen aus dem Vertragsverhältnis und der gesamten Geschäftsbeziehung vor. Bis dahin können die gelieferten Gegenstände nicht verändert, veräußert oder in irgendeiner Weise belastet werden. Der Käufer darf keinem Dritten den Besitz an den gelieferten Gegenständen verschaffen. Verfügt der Käufer vertragswidrig über die Vorbehaltsware, tritt der Käufer seine Forderungen aus dieser Verfügung bereits heute an UniDocs ab. UniDocs nimmt die Abtretung an. Die Abtretung erfolgt bis zur Höhe der von UniDocs gegenüber dem Käufer berechneten, noch offenen Forderung in Bezug auf die vertragswidrig weiterveräußerte Vorbehaltsware.
2. Der Käufer wird den Verkäufer unverzüglich über Pfändungen oder sonstige Verfügungen Dritter unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die bei der Verteidigung des Eigentums entstehen.
§ 6 Haftung
1. Für Vorsatz und im Rahmen der unabdingbaren Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die UniDocs, und sei es auch nur fahrlässig, zu vertreten hat, haftet UniDocs unbeschränkt.
2. Soweit keine unbeschränkte Haftung gegeben ist, ist die Haftung von UniDocs bei Grobfahrlässigkeit, dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder einer Verletzung von Kardinalpflichten auf maximal 50.000,00 € begrenzt und umfasst grundsätzlich nur den Schaden, der bei den Vertragsverhandlungen oder bei Vertragsschluss vorhersehbar war, im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
3. Grundsätzlich haftet UniDocs nicht für Schäden oder Aufwendungen, deren Eintritt durch zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung - hätten vermieden werden können.
§ 7 Zusätzliche ergänzende Bedingungen für Software
1. Standard und Individualsoftware
Der Leistungsumfang von Standardsoftware ist in der jeweils zugehörenden, dem Käufer ausgehändigte Leistungsbeschreibung festgelegt. Bei Handelssoftware gelten die Herstellerangaben. Abweichungen und zusätzliche Anforderungen bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch UniDocs. Die Programmfestlegung für Individualsoftware nach ihrem Leistungsumfang und ihrem Einsatz beruht auf der nach den Angaben des Käufers vorgenommenen Systemanalyse, die die Grundlage für die Programmierung bildet. Softwarefestlegung und Systemanalyse sind vom Käufer schriftlich zu bestätigen. Spätere Änderungen oder Erweiterungen müssen schriftlich vereinbart werden. Softwarepflege und Softwarewartung gehören, soweit einzelvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, nicht zum Leistungsumfang von Softwarelieferungen, ebenso wenig ist UniDocs zur Aktualisierung von Softwarelieferungen verpflichtet.
2. Nutzungsrecht, Urheberrecht
Der Käufer ist berechtigt, die Software ausschließlich im Rahmen des vorgesehenen Vertragszweckes und den dort definierten Systemen zu nutzen. Eine Nutzung auf weiteren Systemen ist untersagt und bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung. Der Käufer ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen oder Dritten die Nutzung der Software zu ermöglichen. Alle Eigentums-, Urheber- oder sonstigen Immaterialgüterrechte verbleiben bei UniDocs, dies gilt auch für daraus abgeleitete Programme oder Programm Teile sowie den dazugehörigen Dokumentationen. Der Käufer ist verpflichtet, einen evtl. Rechtsnachfolger zu verpflichten, die vorstehenden Nutzungsbedingungen bzw. Einschränkungen anzuerkennen.
3. Abnahme, Rechte bei mangelhafter Leistung, Haftung
Nach dem Stand der Technik ist es ökonomisch nicht möglich, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für und unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Eine Fehlerfreiheit würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern, was durch den vertragsgegenständlichen Preis nicht gedeckt ist. UniDocs gewährleistet deshalb nicht die völlige Mängelfreiheit von Softwareprodukten. UniDocs trägt auch nicht die Gewährleistung dafür, dass die Softwareprodukte den speziellen Anforderungen des Käufers genügen. Dies wird vom Käufer akzeptiert und unwesentliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit berechtigen in keinem Fall zur Mängelrüge. Für Mängel oder Fehlermeldungen hat der Käufer das UniDocs Softwareanalyseformular zu verwenden. Ein Fehler muss wiederholbar sein. Der Käufer unterstützt UniDocs im Rahmen des Zumutbaren bei der Fehleranalyse und -beseitigung. Der fehlerhafte Programmstand muss in der aktuell gelieferten Programmversion vorliegen. Im Übrigen gelten die Gewährleistungsbestimmungen und die Regelung zur Haftung gemäß Paragraf 3 und Paragraf 6. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gilt bei Softwarelieferungen die Leistung als abgenommen, wenn die Software vom Käufer in Echtzeitbetrieb genommen wird.
§ 8 Datenspeicherung
1. Der Käufer ist damit einverstanden, dass UniDocs personenbezogene Daten des Käufers speichert, bearbeitet und anderen UniDocs-Gesellschaften oder Geschäftsbereiche übermittelt, soweit dies zur Erfüllung und Abwicklung der Bestellung bzw. für interne Auswertungen erforderlich ist.
2. UniDocs ist bis auf Wiederruf berechtigt, auch unaufgefordert, Informationen über Produkte und Dienstleistungen, sowie allgemeine Informationen über das Unternehmen per Telefax, eMail, Post und Telefon zukommen zu lassen.
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